Dieses traditionsreiche Haus in der Wiesentstraße wurde mit viel Liebe zum Detail saniert und zugleich für die wohnlichen und energetischen Ansprüche der Zukunft fit gemacht. Die Verbindung aus historischem Charakter, moderner Ausstattung und attraktiven Details schafft ein besonderes Wohnambiente.
Die ca. 53 m² große 2-Zimmer-Wohnung überzeugt mit einer angenehmen Raumaufteilung und einem großzügigen Wohn- und Essbereich mit moderner Einbauküche. Der angrenzende Balkon mit Blick in den ruhigen Innenhof erweitert den Wohnbereich und bietet einen schönen Platz, um den Tag entspannt ausklingen zu lassen.
Neben dem hellen Wohn- und Essbereich steht ein separates Schlafzimmer zur Verfügung. Die durchdachte Aufteilung eignet sich ideal für Singles oder Paare, die Wert auf modernes und komfortables Wohnen legen.
Das Badezimmer ist mit einer Dusche und einem Fenster ausgestattet. Hochwertiger Vinylboden in Risseiche Natur sorgt in den Wohnräumen für eine warme und elegante Atmosphäre.
Auch energetisch ist das Gebäude zukunftsorientiert ausgestattet: Die Wärmeversorgung erfolgt über eine moderne Wärmepumpe in Verbindung mit der vorhandenen Photovoltaikanlage. Durch die Nutzung der selbst erzeugten Solarenergie kann der Energiebedarf effizienter gedeckt werden, was sich positiv auf die Heizkosten auswirken kann.
Ein eigener Kellerraum sowie ein separates Müllhaus ergänzen das Angebot. Ein Stellplatz ist nicht vorhanden, ein Anwohnerparkausweis kann jedoch beantragt werden.
Eine attraktive Wohnung für alle, die modernen Wohnkomfort, hochwertige Ausstattung und den besonderen Charme eines traditionsreichen Hauses miteinander verbinden möchten.
Der Grundriss wird Ihnen bei Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.
Wir laden Sie herzlich ein, diese schöne 2-Zimmer-Wohnung bei einer persönlichen Besichtigung kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Einige der in diesem Exposé dargestellten Bilder wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder bearbeitet. Sie dienen ausschließlich der besseren Visualisierung möglicher Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten und stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.




